Buchs: 18-jähriger Rumäne wegen mutmaßlicher Raserei angehalten
Kurz vor 23 Uhr stoppte die Kantonspolizei St. Gallen einen 18-jährigen Rumänen im Baustellenbereich der A13 bei Buchs, weil er mit stark überhöhter Geschwindigkeit fuhr und weder Fahrzeugausweis noch Autobahnvignette vorweisen konnte.
Die Polizeipatrouille forderte den Fahrer mittels Matrix-Anzeige „STOPP POLIZEI“ zum Anhalten auf; das Fahrzeug wurde kurz darauf kontrolliert.
Am Steuer befand sich ein 18-jähriger Rumäne, dem vorgeworfen wird, im Raserbereich gefahren zu sein. Bei der Kontrolle fehlten ein gültiger Fahrzeugausweis und eine gültige Autobahnvignette, weshalb das Fahrzeug beschlagnahmt wurde.
Der Betroffene wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen angezeigt. Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St. Gallen hat die weiteren Ermittlungen übernommen, insbesondere zur genauen Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.
Rechtlicher Rahmen
Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes legt fest, ab welchen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrzeug als Raserdelikt gilt: mindestens 40 km/h über 30 km/h, mindestens 50 km/h über 50 km/h, mindestens 60 km/h über 80 km/h, mindestens 80 km/h über 100 km/h sowie mindestens 80 km/h über 120 km/h.
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