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Winterthur hebt absolutes Feuerwerksverbot im Stadtgebiet auf

Nach einem Rückgang der Waldbrandgefahr hebt Winterthur das absolute Feuerwerksverbot zum 10. September 2026 auf, warnt jedoch vor trockenem Wetter, brüchigen Ästen und betont die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Sonntag, 4. Oktober 2026, 17:40 UhrVon der Meine-Heimat-24-Redaktion

Reduzierte Waldbrandgefahr

Winterthur hebt das absolute Feuerwerksverbot im Stadtgebiet zum 10. September 2026 um 12.00 Uhr auf. Die Entscheidung folgt einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr im Kanton Zürich, die dank kühlerer Nachttemperaturen und Niederschlägen von einer Einstufung „gross“ auf „mässig“ (Gefahrenstufe 2) gesunken ist. Die Brandlast im Wald hat abgenommen, die obersten Bodenschichten wie Blätter und Totholz sind durchfeuchtet.

Städtische Aufhebung

Der Kanton Zürich widerrief das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe am 9. September 2026 um 24 Uhr. Darauf folgte die Stadt Winterthur und hob das absolute Feuerwerksverbot für das gesamte Stadtgebiet am 10. September 2026 um 12 Uhr auf.

Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen

Die Wetterlage bleibt in den kommenden Tagen eher trocken und leicht wärmer, weshalb beim Umgang mit Feuer und Feuerwerk weiterhin Vorsicht geboten ist. Die Beratungsstelle für Brandverhütung stellt auf ihrer Website Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk bereit. Zusätzlich gelten nach wie vor das Bundesgesetz über Sprengstoffe und die Allgemeine Polizeiverordnung von Winterthur.

Das Risiko für plötzlich abbrechende Äste oder umstürzende Bäume besteht nach wie vor. Erst im Frühjahr lassen sich innerlich ausgetrocknete Bäume erkennen, dann können die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Die Stadt Winterthur empfiehlt daher, im Umfeld von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.

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