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Wirtschaft

Winterthur senkt Solarstrom-Festpreisvergütung ab 2027 um rund 10 %

Der Stadtrat hat beschlossen, die feste Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2027 um etwa zehn Prozent zu reduzieren. Die Herkunftsnachweis-Entschädigung bleibt unverändert, wodurch Eigenverbrauch und lokale Elektrizitätsgemeinschaften attraktiver werden.

Sonntag, 4. Oktober 2026, 15:00 UhrVon der Meine-Heimat-24-Redaktion

Der Stadtrat von Winterthur hat beschlossen, die feste Einspeisevergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2027 um etwa zehn Prozent zu reduzieren. Die Anpassung folgt der ebenfalls um rund zehn Prozent sinkenden Grundversorgungstarif-Entwicklung zum selben Stichtag, wobei Netznutzungs- und Abgabenanteile außen vor bleiben.

Die Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) bleibt unverändert, sodass Produzent:innen den vollen HKN-Wert weiterhin erhalten. Kunden behalten die Wahl, ihren überschüssigen Solarstrom an das Stadtwerk Winterthur oder an einen anderen Anbieter zu verkaufen.

Vertragsmodell des Stadtwerks

Bei einem Vertrag mit dem Stadtwerk Winterthur wird die eingespeiste Energie zusammen mit den HKN zu einem für das Kalenderjahr festgelegten Preis pro Kilowattstunde abgenommen. Die Kategorien für die Festpreisvergütung bleiben wie im Vorjahr und orientieren sich an Anlagengröße, Eigenverbrauch und Jahreszeit; nur die Höhe der Energievergütung ändert sich.

Ohne Vertrag erfolgt die Vergütung nach dem Bundesmodell, das ab 2027 auf viertelstündliche Marktpreise umstellt. Die Vergütung ist damit von Tageszeit und Saison abhängig: Im Sommer, besonders zur Mittags- und Nachmittagszeit, können die Marktpreise niedrig oder sogar negativ sein, während sie im Winter deutlich höher liegen.

Wirtschaftlichkeit durch Eigenverbrauch

Sowohl im dynamischen Bundesmodell als auch im Festpreis-Vertrag des Stadtwerks ist ein hoher Eigenverbrauch wirtschaftlich vorteilhaft. Je mehr Solarstrom vor Ort genutzt wird, desto geringer ist die Abhängigkeit von der Einspeisevergütung und desto mehr Kosten können im Netzbezug eingespart werden.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Ende 2025 hat das Stadtwerk Winterthur öffentliche LEG eingerichtet, um den Solarstrom innerhalb von Quartieren direkt zu nutzen. Durch die gesenkte Festpreisvergütung wird die LEG-Nutzung noch attraktiver, weil die LEG-Vergütung über der neuen Festpreisvergütung liegt.

Rechenbeispiel

Eine durchschnittliche PV-Anlage eines Einfamilienhauses produziert jährlich 5 000 kWh, davon werden 3 500 kWh ins Netz eingespeist. 2026 beträgt die Vergütung dafür 377 Fr., 2027 sinkt sie auf 338 Fr., was einem Rückgang von zehn Prozent entspricht. Bei einem Eigenverbrauch von 1 500 kWh spart ein Haushalt im Jahr 2027 rund 421 Fr. Netzbezug; steigt der Eigenverbrauch auf 1 800 kWh, erhöht sich die Ersparnis auf 506 Fr.

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